AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Youngtimer Oldtimer Restauration s.r.o. gültig für Kunden aus der Europäischen Union

 

Teil A: Allgemeine Regelungen (gilt für alle Kunden)

  1. Geltungsbereich
    Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Youngtimer Oldtimer Restauration s.r.o. (nachfolgend „Y.O.R.“) gegenüber Kunden. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
  2. Erfüllungsort
    Erfüllungsorte für alle Leistungen sind die jeweiligen Partnerwerkstätten von Y.O.R. in der Tschechischen Republik.

Teil B: Besondere Regelungen für Unternehmer (B2B)

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Für Verträge mit Unternehmern gilt ausschließlich tschechisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Prag, Tschechien.
  2. Lieferzeiten, Abschlagszahlungen, Reparaturtermine
    Lieferzeiten und Reparaturtermine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich garantiert.
    Bei längerfristigen Arbeiten werden monatliche Abschlagszahlungen fällig.
    Y.O.R. ist berechtigt, Arbeiten so lange zu unterbrechen, wie Abschlagszahlungen ausstehen.
    Bei Verzögerungen durch Subunternehmer haftet Y.O.R. nur für eigenes Verschulden.
  3. Gefahrübergang
    Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald das Fahrzeug oder Teil an ihn übergeben wird oder – bei Verzug der Abholung – ab dem 3. Tag nach Benachrichtigung über die Fertigstellung.
  4. Gewährleistung
    Die Gewährleistung beträgt 12 Monate auf Arbeitsleistungen und Neuteile.
    Auf überholte Teile beträgt die Gewährleistung 6 Monate.
    Gebrauchte oder vom Kunden angelieferte Teile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
    Y.O.R. entscheidet über Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  1. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungen aus dem jeweiligen Auftrag behält sich Y.O.R. das Eigentum an gelieferten oder eingebauten Teilen vor.

Darüber hinaus steht Y.O.R. das Recht zu, die Herausgabe des Fahrzeugs zu verweigern, solange noch offene Rechnungen aus dem jeweiligen Auftrag bestehen (Werkunternehmerpfandrecht).

Dies gilt auch für Teilleistungen oder Abschlagsrechnungen im Rahmen eines laufenden Auftrags.

  1. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
    Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur bei Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.

Teil C: Besondere Regelungen für Verbraucher (B2C)

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Für Verbraucher gilt tschechisches Recht, soweit dies nicht zwingenden Verbraucherschutzvorschriften (z. B. des Wohnsitzlandes) widerspricht.
    Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland haben zusätzlich das Recht, an ihrem Wohnsitzgericht zu klagen. Y.O.R. kann Verbraucher ebenfalls an deren Wohnsitz verklagen.
  2. Lieferzeiten, Abschlagszahlungen, Reparaturtermine
    Angegebene Lieferzeiten und Termine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich garantiert.
    Bei langfristigen Arbeiten werden angemessene Abschlagszahlungen in Form von monatlichen Zwischenabrechnungen fällig.
    Y.O.R. darf die Arbeiten unterbrechen, wenn Abschlagszahlungen ausstehen.
  3. Gefahrübergang
    Die Gefahr geht erst bei Übergabe an den Verbraucher über. Holt der Kunde sein Fahrzeug trotz Benachrichtigung nicht innerhalb von 10 Tagen ab, kann Y.O.R. Standgebühren berechnen.
  4. Gewährleistung
    Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre.
    Bei gebrauchten Teilen kann die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr verkürzt werden.
    Vom Kunden angelieferte Teile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
    Der Kunde muss offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe anzeigen.
  5. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
    Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen (z. B. per E-Mail, Telefon) ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss.
    Widerrufsbelehrung:
    Verbraucher können den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Youngtimer Oldtimer Restauration s.r.o.
Podvínný mlýn 2134/17

190 00 Praha 9

Tschechien
info@youngtimer-oldtimer-restaurierung.de 

+420 776 069 298


  1. Haftung
    Y.O.R. haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
    Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Y.O.R. nur für typische und vorhersehbare Schäden.
    Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
    Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug bei Nichtbezahlung
    Y.O.R. ist berechtigt, die Herausgabe des Fahrzeugs zu verweigern, solange die vereinbarte Vergütung – auch aus Abschlags- oder Zwischenrechnungen – nicht vollständig bezahlt wurde. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht unabhängig davon, ob das Fahrzeug bereits fertiggestellt ist oder sich die Arbeiten noch im laufenden Prozess befinden. Y.O.R. wird den Verbraucher über die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts unverzüglich schriftlich informieren.
    Y.O.R. kann die Herausgabe bis zur vollständigen Bezahlung verweigern, sofern die offenen Forderungen in einem unmittelbaren Zusammenhabg mit dem betreffenden Fahrzeug stehen.

Falls der Verbraucher den fälligen Betrag aus den Abschlags- oder Zwischenrechnungen nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zustellung der Mitteilung über die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Y.O.R. vollständig bezahlt, ist Y.O.R. ohne weiteres berechtigt, das Fahrzeug oder dessen Teile auf angemessene Weise zu verkaufen, und zwar auf der Grundlage des aktuellen, durch ein Sachverständigengutachten ermittelten Preises des Fahrzeugs oder seiner Teile. Wird das Fahrzeug verkauft, zahlt Y.O.R. dem Verbraucher den Verkaufserlös abzüglich Reparaturpreis, Lagergebühr, Vertragsstrafen und Verkaufskosten aus. Der Kunde hat das Recht auf den Verkaufserlös gegenüber Y.O.R. geltend zu machen. Mit dem ersten Tag des Übernahmeverzugs des Kunden geht die Gefahr einer Beschädigung des Fahrzeugs auf den Kunden über.

Diese Rechte bestehen sowohl nach tschechischem Recht als auch nach den einschlägigen Vorschriften des österreichischen und deutschen Werkvertragsrechts.

 

Teil D: Schlussbestimmungen (für alle Kunden)

  1. Salvatorische Klausel
    Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien werden eine neue Regelung vereinbaren, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt.
  2. Bildrechte
    Y.O.R. darf Fotos von Fahrzeugen, Bauteilen und Dokumentationsaufnahmen anonymisiert für Werbezwecke (z. B. Website) verwenden, sofern das Fahrzeug sich im Auftrag in der Werkstatt befand.
  1. Zahlungsverzug und Verzugszinsen

Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist Y.O.R. berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz bei Verbrauchern und 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz bei Unternehmern zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

  1. Einlagerung bei Nichtabholung oder Nichtbezahlung

Holt der Kunde sein Fahrzeug nach Aufforderung zur Abholung und Fälligkeit der Rechnung nicht ab oder bleibt eine vollständige Bezahlung aus, ist Y.O.R. berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern. Für die Einlagerung wird eine Gebühr in Höhe von 100 Euro ohne 21 % MwSt. pro Monat oder einem entsprechenden Teilbetrag pro angefangene Woche berechnet. Y.O.R. wird den Kunden über die Einlagerung des Fahrzeugs unverzüglich schriftlich informieren. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.

Holt der Kunde das Fahrzeug nicht innerhalb von drei (3) Monaten nach dem Tag, an dem er von Y.O.R. zur Abholung des Fahrzeugs aufgefordert wurde, ab, ist Y.O.R. berechtigt, das Fahrzeug auf Rechnung des Kunden in angemessener Weise zu verkaufen. Y.O.R. ist verpflichtet, den Kunden, sofern dessen Anschrift bekannt ist, vorab über den beabsichtigten Verkauf zu informieren und ihm eine zusätzliche Frist zur Abholung einzuräumen, die jedoch gemäß der Vereinbarung zwischen Y.O.R. und dem Kunden zehn (10) Tage nicht überschreiten darf. Wird das nicht abgeholte Fahrzeug verkauft, zahlt Y.O.R. dem Kunden den Verkaufserlös abzüglich Reparaturpreis, Lagergebühr, Vertragsstrafen und Verkaufskosten aus. Der Kunde hat das Recht auf den Verkaufserlös gegenüber Y.O.R. geltend zu machen. Mit dem ersten Tag des Übernahmeverzugs des Kunden geht die Gefahr einer Beschädigung des Fahrzeugs auf den Kunden über.

Holt der Kunde das Fahrzeug nicht innerhalb von drei (3) Monaten ab dem Tag ab, an dem er von Y.O.R. zur Abholung aufgefordert wurde, ist Y.O.R. berechtigt, das Fahrzeug auf Rechnung des Kunden in geeigneter Weise zu verkaufen. Y.O.R. ist verpflichtet, den Kunden über den beabsichtigten Verkauf vorab zu informieren, sofern ihm die Adresse des Kunden bekannt ist, und ihm eine zusätzliche Frist zur Abholung des Fahrzeugs zu gewähren, die jedoch gemäß Vereinbarung zwischen Y.O.R. und dem Kunden nicht länger als zehn Tage sein muss.

Kommt es zum Verkauf des nicht abgeholten Fahrzeugs, zahlt der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Verkaufserlös nach Abzug der Reparaturkosten, der Lagergebühren, eventueller Vertragsstrafen und der Verkaufskosten aus. Das Recht auf Auszahlung des Verkaufserlöses muss der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen.

Ab dem ersten Tag des Verzugs des Auftraggebers mit der Abholung des Fahrzeugs geht die Gefahr einer Beschädigung oder eines Verlusts des Fahrzeugs auf den Auftraggeber über.