Bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungen aus dem jeweiligen Auftrag behält sich Y.O.R. das Eigentum an gelieferten oder eingebauten Teilen vor.
Darüber hinaus steht Y.O.R. das Recht zu, die Herausgabe des Fahrzeugs zu verweigern, solange noch offene Rechnungen aus dem jeweiligen Auftrag bestehen (Werkunternehmerpfandrecht).
Dies gilt auch für Teilleistungen oder Abschlagsrechnungen im Rahmen eines laufenden Auftrags.
Youngtimer Oldtimer Restauration s.r.o.
Podvínný mlýn 2134/17
190 00 Praha 9
Tschechien
info@youngtimer-oldtimer-restaurierung.de
+420 776 069 298
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist Y.O.R. berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz bei Verbrauchern und 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz bei Unternehmern zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
Holt der Kunde sein Fahrzeug nach Aufforderung zur Abholung und Fälligkeit der Rechnung nicht ab oder bleibt eine vollständige Bezahlung aus, ist Y.O.R. berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern. Für die Einlagerung wird eine Gebühr in Höhe von 100 Euro ohne 21 % MwSt. pro Monat oder einem entsprechenden Teilbetrag pro angefangene Woche berechnet. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
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